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[Forum 1] "Und seid Ihr nicht willig ...!" Obligatorische Streitschlichtung bei Mietkonflikten - eine Lösung!? |
Referent: Serge Loode, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Research Assistant, Australian Centre for Peace and Conflict Studies , University of Queensland, Brisbane (Australien)
Moderator: Antonius Fahnemann, Präsident des Landgerichts Osnabrück |
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Ein Wort gibt das andere, der Konflikt eskaliert. In einer solchen Situation sehen Mieter und Vermieter oft nur eine Möglichkeit: Der Gang zum Gericht. In den USA und Australien hingegen existieren unter dem Begriff "Alternativ Dispute Resolution" eine Vielzahl von unterschiedlichsten Verfahren zur einvernehmlichen Konfliktbeilegung. Um die außergerichtliche Streitbeilegung auch in Deutschland zu fördern, wurde 1999 § 15a EGZPO geschaffen. Mit dieser Regelung hat der Bund den Ländern die Befugnis eingeräumt, die Zulässigkeit einer Zivilklage in bestimmten Fallgruppen von der vorherigen Durchführung eines Einigungsversuches abhängig zu machen. Sollten auch Mietkonflikte in den Katalog des § 15a EGZPO aufgenommen werden? Wie sinnvoll ist eine obligatorische Schlichtung bei Mietkonflikten? Ist eine obligatorische Schlichtung eventuell auch während eines Gerichtsverfahrens sinnvoll? Sollten Richterinnen und Richter die Möglichkeit haben, Verfahren in geeigneten Fällen auch ohne die Zustimmung der Parteien auszusetzen und sie an eine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle zu verweisen?
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[Forum 2] Gemeinsam passen wir ... in dieses ehrenwerte Haus! Möglichkeiten und Chancen einer Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten |
Referent: Dr. Dieter Hildebrandt, Rechtsanwalt, Göttingen
Moderatorin: Ute Weißenborn, Richterin am Landgericht Hannover |
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Konflikte über die Höhe des Mietzinses, über die Minderung des Mietzinses und (behauptete) Mängel der Wohnung; Streit über Betriebskosten, bei der Kündigung des Mietverhältnisses oder um Räumungs- und Renovierungsansprüche - Konflikte zwischen Vermieter und Mieter machen einen Großteil der Streitigkeiten aus, die von den Amtsgerichten bearbeitet werden müssen. Dabei könnte manches einfacher sein, wenn Vermieter und Mieter sich von Anfang an darüber unterhielten, was sie eigentlich interessiert. Allerdings kann ein Gerichtsverfahren dafür oft nicht den richtigen Rahmen bieten: In einem Gerichtsverfahren wird ein bestimmter Sachverhalt von einer Richterin oder einem Richter auf seine Rechtsfolgen untersucht, diese müssen jedoch nicht zwingend den Interessen der Parteien entsprechen. Stellt eine Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten eine Alternative zu den Gerichten dar? Wer könnte Träger einer solchen Schlichtungsstelle in Niedersachsen sein? Welche organisatorischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden? Wie könnte das Verfahren ausgestaltet werden?
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[Forum 3] Eine sichere Anlage!? Probleme und Konfliktlösungsmodelle in Großwohnanlagen |
Referentinnen:
Soz.päd. Ingrid Prell, Mediatorin, Neuland Wohnungsgesellschaft Wolfsburg
Dipl.Päd. Sabine Petter, Sozialmanagement in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Moderator: Burghard Mumm, Vizepräsident des Landgerichts Lüneburg |
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Soziale Probleme, Konflikte zwischen den unterschiedlichen Bewohnergruppen, Lärmbelästigung usw. - die Mieter in Großwohnanlagen haben mit typischen Problemen zu kämpfen. In öffentlichen Wohnanlagen können sich diese Spannungen aufgrund der teilweise "problematischen" Bewohnerstruktur noch potenzieren. Das Gemeinschaftsgefühl ist hier häufig schwach ausgeprägt, ebenso die Fähigkeit zur konstruktiven Konfliktbearbeitung. Ist die Mietergemeinschaft mit der Lösung ihrer Konflikte überfordert, bietet sich eine Intervention von außen an. Wie Konflikte in der Nachbarschaft in Großwohnanlagen gütlich und außergerichtlich beigelegt werden können und welche erfolgreichen Modelle der Streitschlichtung bereits praktiziert werden, soll in diesem Forum dargestellt werden.
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[Forum 4 (A und B)] Das Haus der Harmonie. Gemeinsame Wege zur Mediation in Mietstreitigkeiten |
Forum 4A (Vormittag "Mieter")
Referent: Dr. Franz-Georg Rips, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes
Moderatorin: Elisabeth Fughe, Richterin am Oberlandesgericht Celle
Forum 4B (Vormittag "Vermieter")
Referent: Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen Haus & Grund
Moderator: Holger Kuhlmann, Richter am Landgericht Braunschweig
Forum 4 A und B (Nachmittag gemeinsam)
Moderatoren Nachmittagsforum: Holger Kuhlmann, Richter am Oberlandesgericht Braunschweig
Elisabeth Fughe, Richterin am Oberlandesgericht Celle |
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Rund 300.000 Mietstreitigkeiten landen jährlich vor Gericht. Die damit verbundenen Kosten und der erhebliche Zeitaufwand sind für die Beteiligten ein großes Ärgernis. Häufig ist das auf Dauer angelegte Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter unwiderruflich zerstört, die nächste Streitigkeit oft vorprogrammiert. Dabei stellt der Gang vor Gericht meist die Ultima Ratio dar. Bereits im Vorfeld von Gerichtsverfahren und auch noch während laufender Verfahren besteht die Möglichkeit, den Konflikt durch außergerichtliche Streitbeilegung aus der Welt zu schaffen.
Dieses Forum wird am Vormittag geteilt, da die Rahmenbedingungen für Mediation bei Mietstreitigkeiten aus Mieter- (Forum 4A) und Vermietersicht (Forum 4B) zunächst separat diskutiert werden sollen.
Am Nachmittag werden die Teilnehmenden dann in einem gemeinsamen Forum einander ihre Sichtweisen und Ergebnisse des Vormittags präsentieren und erste Schritte hin zu einem gemeinsamen Modell der außergerichtlichen Streitbeilegung entwickeln.
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[Forum 5] "Was Sie schon immer über Mediation wissen wollten ..." Demonstration einer Mediationsverhandlung und Vermittlung von praktischen Erfahrungen |
Referenten:
Wolfgang Scheibel, Direktor des Amtsgerichts Göttingen
Christiane Wurdack, Richterin am Landgericht Göttingen
Moderator: Dr. Peter Götz von Olenhusen, Präsident des Oberlandesgerichts Celle |
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Ist Mediation eine empfehlenswerte Methode der Konfliktbeilegung bei Mietstreitgkeiten? In welchen Fällen ist sie geeignet? Ob Mediation und andere Formen der außergerichtlichen Konfliktvermittlung eine sinnvolle Alternative zum Mietprozess sind, lässt sich am besten auf der Grundlage eigener Anschauung beurteilen. Das Forum dient dem Zweck, den Teilnehmern diese Anschauung zu vermitteln. Erfahrene Mediatoren demonstrieren eine Mediationsverhandlung. Besucher des Forums erhalten Gelegenheit, im Rahmen von kurzen praktischen Übungen und Planspielen den Unterschied zwischen richterlicher Entscheidung und neutraler Konfliktvermittlung zu erfahren.
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Die Dokumentationen werden nach dem Kongress sukzessive eingepflegt.
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