[Forum 1] "Darf mein Meerschweinchen auch mit zum Papa?" - Chancen, Grenzen und Besonderheiten der Einbeziehung von Kindern in die Familienmediation
Referentinnen: C. Sabine Thomsen, Rechtsanwältin, Mediatorin, Mediationssupervisorin, Heidelberg Andrea Wagner, Dipl.-Sozialarbeiterin, Mediatorin, Mediationssupervisorin, Frechen Moderator:
Dr. Dietmar Brosche, Stellv. Direktor des Amtsgerichts, Göttingen
In Familienmediationen spielen Kinder und Jugendliche regelmäßig eine wichtige Rolle, nicht selten stehen sie im Mittelpunkt elterlicher Auseinandersetzung. Häufig ist eine langfristig tragfähige Lösung nur möglich, wenn auch die Interessen und Bedürfnisse der Kinder angemessen und ausgewogen berücksichtigt werden.
Es liegt deshalb nahe, in der Mediation nicht nur über die Kinder zu reden, sondern sie auch unmittelbar einzubeziehen. Dem begegnen aber viele Mediatorinnen und Mediatoren skeptisch. Sie bezweifeln, dass dies für die Bewältigung der Konflikte und Schwierigkeiten, in denen die Kinder stecken, sinnvoll ist. Sie befürchten eine emotionale Überforderung der Kinder oder eine Verstärkung ihrer Loyalitätskonflikte.
Kinder sind vor, während und nach der Trennung ihrer Eltern oft großen Belastungen ausgesetzt, sie sind verunsichert, orientierungslos und mit mancherlei Veränderungen konfrontiert: Wohnortwechsel, neue Partner der Eltern, Verlust des sozialen Umfeldes usw. Sie reagieren teilweise mit Schlafstörungen, Anklammern oder Schuldgefühlen, sie fallen in der Entwicklung zurück oder werden aggressiv und auffällig oder überangepasst, in freilich differenzierter Auswirkung, je nach Alter, Reife, Geschlecht und auch Vorbelastungen.
Die Eltern haben es in der Hand, ihre Kinder zu entlasten und ihnen Sicherheit zu vermitteln, dass sie die Verantwortung für die Lösung ihres Konfliktes selber tragen, ohne dabei die Belange der Kinder aus den Augen zu verlieren.
Hierbei kann die unmittelbare Einbeziehung der Kinder in die Mediation sehr hilfreich sein. Sie erleben, dass ihre Bedürfnisse gehört und ernst genommen werden, sie können sich beiden Eltern gleichermaßen mitteilen. Ihre Eltern bekommen von ihnen "Hausaufgaben", sich um die Lösung bestimmter kindlicher Probleme zu kümmern.
Die Kinder werden entlastet, wenn sie erleben, dass es einen Ort gibt, an dem die Eltern noch miteinander reden und eine Lösung erarbeiten. Die Eltern erhalten einen neuen Zugang zu ihren Kindern und einen neuen Blick auf die Probleme. Sie gehen in ihrer Elternverantwortung gestärkt aus dem Mediationsprozess heraus und können sich an der Kreativität ihrer Kinder erfreuen, die mitunter überraschende Optionen entwickeln.
Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen kann nur behutsam erfolgen. Sie verlangt daher Kenntnis über ihre Situation und stellt besondere Anforderungen an Methoden und Techniken der Mediation. Diese wollen wir mit Hilfe erfahrener Referentinnen praxisnah erarbeiten und vertiefen.
[Forum 2] Beziehungsgewalt - eine besondere Herausforderung für Mediation und Täter-Opfer-Ausgleich
Referenten: Christian Richter, Dipl.-Sozialpädagoge, Mediator, Waage e.V., Hannover Olaf Schulz, Dipl.-Sozialpädagoge, Mediator, Familientherapeut, Potsdam Moderatorin:
Andrea Buskotte, Landespräventionsrat Niedersachsen, Hannover
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Verfahrens in Familiensachen will dem Gericht die Befugnis einräumen, die Ehegatten mit dem Ziel einer gütlichen Regelung der Folgesachen zu einem Informationsgespräch über Mediation zu verpflichten. So weit - so gut. In der Begründung heißt es indes zur Erläuterung des richterlichen Ermessens, in Fällen häuslicher Gewalt könne ein solches Gespräch unzumutbar sein.
Gewalt ist ein Hinweis auf ungleiche Machtverhältnisse - in der Regel zu Lasten der Frau. Dieses Machtgefälle erlaubt kein gleichberechtigtes Verhandeln, müsste also mitbedacht werden und einen Ausgleich erfahren. Kann die Mediation das leisten? Woran erkennt der Familienmediator den Gewalthintergrund? Wie kann die Mediatorin die Gewaltproblematik im Interesse der Medianden einbeziehen und bestenfalls lösen? Mit welchen methodischen Besonderheiten lässt sich die Mediation im Gewaltkontext zum Erfolg führen? Welche Bedingungen sind für eine Mediation vor diesem Hintergrund hilfreich?
Bei der Familienmediation ist die Beziehungsgewalt Rahmenbedingung, für den Täter-Opfer-Ausgleich ist sie Anlass. Auch bei Letzterem stellt sich indes die Frage nach Nutzen und Grenzen eines Gesprächs vor einem Gewalthintergrund. Parallele Besonderheiten bestehen auch zu Fragen des Mediationskontextes (zwischen "Zwangskontext" und "Freiwilligkeit"), des Settings, der Methodik und der Sicherung der Nachhaltigkeit.
Die Erfahrungen des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Familienmediation im Umgang mit Beziehungsgewalt wollen wir austauschen, vergleichen und für übergreifende Lösungsansätze nutzbar machen. Wir möchten das Thema methodisch anhand von Fallbespielen, kurzen Inputs und Übungen gemeinsam erarbeiten.
[Forum 3] Konfliktmanagement und öffentliche Verwaltung - zwei Welten?
Unsere Gesellschaft ändert sich und mit ihr das Verhältnis von Staat und Bürgern. Infolge der Globalisierung und der immer schnelleren und freieren Verfügbarkeit des Wissens muss der Staat zunehmend anders reagieren (können) als noch vor 50 Jahren. Die Bürgerinnen und Bürger haben heute andere Erwartungen an ihren Staat; der Individualismus erlangt mehr und mehr Bedeutung und führt zu der Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der von staatlicher Planung direkt Betroffenen. Diese Veränderungen erfordern eine neue Balance zwischen repräsentativer Machtausübung und partizipativer Problemlösung.
Eine in diesem Sinne zukunftsweisende und inzwischen schon über 25 Jahre erprobte Form demokratischer Konsensbildung ist die Verwaltungsmediation. Gerade in komplexen, multipolaren Verwaltungsverfahren mit einer nur schwer überschaubaren Vielfalt von öffentlichen und privaten Belangen und Interessen stellt die Mediation unter zeitlichen und finanziellen Aspekten sowie aus Gründen der Nachhaltigkeit eine besonders geeignete Methode der Konfliktlösung dar.
Dennoch verspürt man gerade in Deutschland Skepsis bei Politik und Administration. Mediation im öffentlichen Bereich entwickelt sich nur zögerlich. Vielfach hört man, der Mediation stehe die Rechtsbindung der Verwaltung entgegen. Manche haben indes den Eindruck, dass die Verantwortlichen ein vermeintliches Monopol für Definition und Gewährung des Gemeinwohls verteidigen.
"Nichts ist so erfolgreich wie der Erfolg." Lassen Sie uns gemeinsam über die Entwicklung der Mediation im Verwaltungsverfahren diskutieren und Entwicklungspotentiale prüfen. Hierzu sind Praktiker gefragt und es lohnt sich der Blick über den deutschen Tellerrand.
[Forum 4] Geht nicht, gibt's nicht - Mediation im Sozialrecht
Referenten: Klaus Brödl, Präsident des Bayerischen Landessozialgerichts, München Dr. Joachim Dürschke, Richter am Landessozialgericht, München Wiebke Klinkenborg, Justitiarin des BKK Landesverbandes Niedersachsen-Bremen, Hannover Moderatorin:
Katja Josephi, Richterin am Sozialgericht, Hannover
Formal gleichberechtigte Beteiligte, die über den Streitgegenstand unbeschränkt verfügen können - sind diese für zivilrechtliche Auseinandersetzungen prägenden Merkmale zugleich notwendige Bedingung für eine Mediation oder zumindest Voraussetzung für ihren Erfolg? Sind demnach die Beteiligung von Hoheitsgewalt am Konflikt und die Rechtsbindung der Verwaltung per se Kontraindikationen für Mediation?
Im Modellvorhaben der "Gerichtnahen Mediation in Niedersachsen" sind an je einem Verwaltungs- und Sozialgericht rund 150 Verfahren mediiert worden - mit einer Erfolgsquote von 80%. Beim Bayerischen Landessozialgericht und beim Sozialgericht München läuft seit September 2006 ein Projekt mit einer ähnlichen Erfolgsquote. Andere Bundesländer ziehen mit solchen Erfolgsmeldungen nach.
Offenbar geht Mediation doch - in den öffentlich-rechtlichen Gerichtsverfahren und auch schon im Verwaltungsverfahren davor. Die Rechtsbindung lässt für kreative Lösungen mehr Möglichkeiten als manche denken. Dies gilt besonders für das Verhandeln von Verträgen, für die gesetzlich kein gesetzliches Schiedsverfahren vorgesehen ist.
Und das Machtgefälle? Auch im Verwaltungsverfahren gibt es Dauerbeziehungen, die unter kommunikativen oder atmosphärischen Störungen leiden können. Da kann es sich durchaus lohnen, auch die menschliche Ebene, die Beziehungsebene, einzubeziehen. Werden dem Bürger die Sichtweise und Bindungen, vielleicht auch Zwänge der Verwaltung deutlich und fühlt er sich andererseits mit seinem Anliegen verstanden, kann sich das vordergründige Rechtsproblem wie von selbst lösen.
Was sind die Erfolgsfaktoren für eine Mediation im öffentlichen Recht? Welche Verfahren sind besonders geeignet, welche weniger? Wie können Hindernisse beseitigt und Akzeptanz erreicht werden? Welcher Nutzen ergibt sich für die Beteiligten, insbesondere auch für den Hoheitsträger?
Diesen Fragen soll am Beispiel des Sozialrechts, aber auch im Blick auf andere öffentlich-rechtliche Bereiche, nachgegangen werden.
[Forum 5] Rückblick-Einblick-Ausblick Mediation und Gesetz
Podium: Dr. Rembert Brieske, Rechtsanwalt, Notar, Mediator, Bremen Dr. Peter Götz von Olenhusen, Präsident des Oberlandesgerichts, Celle Prof. Dr. Reinhard Greger, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Ilse Osterfeld, Rechtsanwältin, Moderatorin, Oldenburg Prof. Dr. jur. Trenczek M. A., eingetragener Mediator (ÖBMJ/S.C.Qld.) Konsens e. V., Hannover Leitung:
Peter Heine, Ministerialdirigent im Nds. Justizministerium, Hannover
Bei unserem Kongress im Jahre 2005 haben wir uns mit dem österreichischen Mediationsgesetz befasst, im Jahr darauf hat sich Prof. Hirsch, seinerzeit Präsident des Bundesgerichtshofs, zu rechtlichen Rahmenbedingungen der Gerichtsmediation geäußert und in vielen Foren der vergangenen Jahre ist immer wieder die Frage aufgetaucht: Brauchen wir gesetzliche Regelungen zur Mediation?
Jetzt ist die Diskussion erneut aktuell. Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelsgesetzen führt zu Bewegung auch in der deutschen Rechtsetzung. Auch wenn sich die Richtlinie unmittelbar nur auf grenzüberschreitende Mediationen bezieht, wird der deutsche Gesetzgeber sich hierauf kaum beschränken. In der Diskussion ist ferner ein Mediationsgesetz, das in Niedersachsen auf den Weg gebracht wurde.
Im Spannungsfeld zwischen möglicher kontraproduktiver Über-Reglementierung und erwünschter Unterstützung alternativer Konfliktlösungsverfahren sind Regelungsziele auszuloten und einzelne Maßnahmen abzuwägen. Die Stichworte hierzu lauten:
Gesetzliche Regelung: Ja oder nein
Staatliche Anerkennung
Kernpflichten
Zeugnisverweigerungsrechte und Beweisverbote
Förderung durch finanzielle Anreize
Implementierung der Gerichtsmediation.
Wir möchten Positionen hören, mit Ihnen diskutieren und Impulse setzen.
Die Dokumentationen werden nach dem Kongress sukzessive eingepflegt.
Zum Öffnen der Dateien sind ggf. weitere Programme notwendig: .doc = MS Word, .ppt = MS Powerpoint, .pdf = Adobe Acrobat Reader