Dieter Fischbach

Präsident des Sozialgerichts, Leiter des Bundesschiedsamtsseminars, Saarbrücken

Am 3. Juli 1952 in Saarbrücken geboren.
Zunächst Besuch der Volksschule (4 Jahre) und anschließend des neusprachlichen Zweigs des Ludwigsgymnasiums in Saarbrücken (9 Jahre).
Abitur im Frühjahr 1971.
Im Oktober desselben Jahres Beginn des Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Saarbrücken.
Erstes Staatsexamen nach 8 Semestern.
Referendarzeit in Saarbrücken, die am 20. Juli 1978 mit der großen Juristischen Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt des Saarlandes beendet wurde.

Anschließend Eintritt zum 1. Oktober 1978 in den höheren Justizdienst.

Nach drei Jahren landgerichtlicher Tätigkeit an einer erstinstanzlichen Zivilkammer Ernennung am 1. Oktober 1981 zum Lebenszeitrichter am Landgericht.

Im Juli 1992 Ernennung zum Direktor des Amtsgerichts Sulzbach mit der richterlichen Tätigkeit im Strafrecht und Vormundschaftsrecht (insb. Betreuungsrecht).

1998 dann Wechsel in das Direktorenamt beim Amtsgericht Völklingen, mit dem richterlichen Schwerpunkt im Familienrecht und den FGG-Verfahren.

Ernennung zum Präsidenten des Sozialgerichts im September 2002.

Bis zum Jahre 2003 15 Jahre lang Vorsitzender des Saarländischen Richterbundes, seitdem dessen Ehrenvorsitzender und in der genannten Zeit Mitglied des Bundesvorstands des Deutschen Richterbundes.

In der Zeit von 1982 bis 1993 nebenberuflich Dozent an der Fachhochschule für Verwaltung im Bereich des Zivilrechts.

Seit 1993 Schulungsleiter im Bund Dt. Schiedsmänner und –frauen und seit mehreren Jahren auch Seminarleiter (zuständig für die Ausbildung der Schiedspersonen).


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